Anträge des MIT-Bezirksverbandes Nordbaden zur...
Freitag, 6. November 2009
...Bundesdelegiertenversammlung am 06./07.11.2009
Antrag 1:
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Für ausgewählte Handwerksberufe soll die Prüfungsordnung derart modifiziert werden, dass eher praktisch begabte Jugendliche, die Schwierigkeiten mit dem theoretischen Teil der Ausbildung haben, einen sogenannten "abgestuften Gesellenbrief" (Fachwerkerabschluss) erwerben können. Dieser Gesellenbrief würde dokumentieren, dass die Auszubildenden während ihrer Ausbildungszeit die praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt haben, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Die Ausbildungsdauer insgesamt soll dabei nicht verkürzt werden, um vor allem die kulturellen-sozialen Fähigkeiten der schwächeren Jugendlichen so weit wie möglich zu fördern. Die Entscheidung, ob der Fachwerkerabschluss oder der bisherige Gesellenbrief erworben wird, fällt erst im Rahmen der Abschlussprüfung. Dieser Vorschlag beinhaltet also eine weitere Möglichkeit der modularen Ausbildung für schwächere Jugendliche neben den von vornherein nur auf zwei Jahre konzipierten berufliche Ausbildungsgängen.
Für die jungen Menschen, die erfolgreich mit ihrem Fachwerkerabschluss arbeiten, sollte die Möglichkeit bestehen, dass sie über Weiterbildungsmaßnahmen an den Berufsbildungszentren später auch den "normalen" Gesellenbrief erwerben können.
Begründung:
In den vergangenen Jahrzehnten hat der Anspruch an die theoretische Ausbildung in vielen Handwerksberufen stark zugenommen. Für eher praktisch begabte Jugendliche ? die es heute genauso gibt wie früher ? wird es deshalb immer schwieriger, die Anforderungen des theoretischen Ausbildungsteils zu erfüllen. Die Folge hiervon ist, dass sich Ausbildungsbetriebe zunehmend scheuen, für diesen Personenkreis einen Ausbildungsplatz bereitzustellen, um die Gefahr zu vermeiden, dass ihre Auszubildenden bei der Gesellenprüfung am theoretischen Teil scheitern. Jugendliche, die nach ihrer allgemeinen Schulausbildung den beruflichen Ausbildungsanforderungen nicht gewachsen sind, werden derzeit immer häufiger in sog. Weiterbildungswarteschleifen staatlicher Einrichtungen versorgt, ohne dass sich dadurch ihre beruflichen Chancen tatsächlich verbessern. Diese Art der "Versorgung" ist mit immens hohen Kosten verbunden und erfordert einen großen Bürokratieaufwand. Ziel einer verbesserten beruflichen Ausbildung im Handwerksbereich muss es sein, auch für die eher praktisch begabten Jugendlichen die Chancen für einen beruflichen Ausbildungsabschluss im dualen System zu erhöhen. Ein formaler Ausbildungsabschluss mit der anschließenden Möglichkeit zur Weiterbildung verbessert eindeutig die Voraussetzungen, einen adäquaten Arbeitsplatz zu bekommen.
Antrag 2:
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Die MIT fordert die Bundesregierung auf, das Gesundheitswesen grundlegend zu reformieren mit dem Ziel, den Versicherungscharakter der Krankenversicherung deutlich stärker hervorzuheben und den Wettbewerb und die Vertragsfreiheit zwischen den Teilnehmern am "Gesundheitsmarkt" zu fördern.
Begründung:
Die Einführung des Gesundheitsfonds hat zu einer massiven Beitragssteigerung geführt, ohne dass sich die Leistungen für die Versicherten verbessert hätten, oder die Honorare für die Leistungserbringer signifikant gestiegen wären. Vielmehr wurde ein kostenintensiver Verwaltungsapparat installiert, der den Wettbewerb im Gesundheitswesen erschwert. Die dezentralen Strukturen der einzelnen Krankenkassen können deutlich effizienter arbeiten als der zentralistische Gesundheitsfonds. Als Leistungsanreiz im Erwerbsleben muss endlich der Krankenversicherungsbeitrag von Einkünften und Vermögen entkoppelt werden. Durch eine grundsätzliche Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Leistungsempfängern im Gesundheitswesen wird der Wettbewerb sowie die Transparenz und damit die Preiswürdigkeit der erbrachten Leistungen verbessert.
Antrag 3:
Die Bundesdelegiertenversammlung möge beschließen:
Die neue Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich alle gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Zwangsmitgliedschaften in den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern schnellstmöglich abzuschaffen.

